FÖRDERUNG/ANTRAG
Die Stiftung HandicapAid hat zum Ziel, Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien unmittelbare und unbürokratische Hilfestellung zu geben.
Außerdem fördert die Stiftung eigene Projekte oder Projekte Dritter, die der Inklusion und/oder Selbstentfaltung von Menschen mit Behinderung dienen.
Laut Freistellungsbescheid von 2020 ist die Stiftung als gemeinnützig und mildtätig bestätigt und befugt, Spendenbescheinigungen auszustellen.
HANDICAPAID HILFT UNBÜROKRATISCH
Für Ihren Antrag auf Unterstützung genügt ein formloses Anschreiben. Bitte beschreiben Sie den Verwendungszweck und die Situation so genau wie möglich. Soweit dies möglich ist, legen Sie Ihrem Antrag die über unsere Website herunterzuladende Selbstauskunft bzw. Kopie des Sozialbescheids, sowie Kopien der Kostenvoranschläge und des Behindertenausweises bei. Dies macht es uns leichter, Ihnen angemessen und zügig helfen zu können.
Je knapper und aussagekräftiger Ihr Antrag ist, desto besser! Bitte verzichten Sie auf Bankauszüge, Arztberichte, zahllose Seiten von Bescheiden und auf Empfehlungen von Freunden und Ärzten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Anfragen per Mail nicht bearbeiten können.
WAS FÖRDERT HANDICAPAID?
Satzungsgemäße Förderschwerpunkte
- Finanzielle Hilfe bei der Versorgung eines behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen mit
- Hilfsmitteln zur Verbesserung seiner Mobilität und Kommunikationsfähigkeit
- Therapien zur Erhaltung und Förderung seiner Gesundheit und Fähigkeiten
- Aktivitäten zur Teilhabe am Leben unserer Gesellschaft (Schule, Beruf, Freizeit, etc.)
- Entwicklung und Durchführung von Projekten zur Selbstentfaltung, Inklusion und/oder Lebensbewältigung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen und ihren Familien (Eingliederungsmaßnahmen für den Arbeitsmarkt, Aus- und Weiterbildung, Integration, kulturelle und sportliche Aktivitäten)
- Finanzielle Unterstützung von Maßnahmen und Projekten zur Schaffung und Erhaltung von Wohn-, Arbeits- und Beschäftigungsprojekten für Menschen mit Behinderung
WEN FÖRDERT HANDICAPAID?
- Personen und Familien, die nach § 53 Nr. 2 AO des Bundessozialhilfegesetzes als bedürftig gelten.
- vorrangig Menschen und Projekte aus dem Rhein-Main-Gebiet.
- vorrangig Menschen mit geistiger Beeinträchtigung / Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung / Inhaber eines Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen G, H, B
WAS MÜSSEN SIE BEACHTEN?
Anträge per mail können wir leider nicht berücksichtigen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Stiftung HandicapAid.
- Über die Vergabe von Mitteln entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung ist er nicht zu einer Begründung verpflichtet.
- Überschüssige Mittel sind sofort zurückzuerstatten.
- Die Förderung eines Projektes ist auf maximal drei Jahre angelegt und muss danach erneut beantragt werden.
- Bei längerfristigen Projekten ist im Abstand von sechs Monaten ein kurzer Zwischenbericht einzureichen.
- Der Antragsteller ist allein verantwortlich für die korrekte Durchführung des Projektes.
- Nach Ablauf eines Projektes Dritter hat der Antragsteller und Mittelempfänger Rechenschaft abzulegen über die Mittelverwendung, Verlauf und Erfolg des Projektes (Verwendungsnachweis).
- Auch bei einer persönlichen Unterstützung ist über die Mittelverwendung Rechenschaft abzulegen (z. B. über Rechnungen, Bilder, Bestätigung der Behandlung)
- Die Stiftung ist berechtigt, bereitgestellte Mittel zurückzurufen, sollten diese nicht im Sinne des Antrags verwendet werden oder verwendet worden sein.
- Mit Annahme der Fördermittel erklärt sich der Geförderte damit einverstanden, dass Fotos, Zitate und Geschichten in den Publikationen und auf der Website der Stiftung veröffentlicht werden dürfen.
Download eines Formulars / Einverständniserklärung
Vorstand und Kontakt
Michael und Franziska Baumgartl
Stiftung HandicapAid
Cretzschmarstraße 14
60487 Frankfurt