Die Stiftung HandicapAid hat zum Ziel, Menschen vor allem mit geistiger Behinderung und ihren Familien unmittelbare und unbürokratische Hilfestellung zu geben. Außerdem kann die Stiftung eigene Projekte oder Projekte Dritter fördern, die der Inklusion und Selbstentfaltung von Menschen mit Behinderung dienen.
HandicapAid ist vor allem im Rhein/Main-Gebiet tätig.
Laut Freistellungsbescheid vom 2. März 2023 ist die Stiftung ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und befugt, Spendenbescheinigungen auszustellen.
HANDICAPAID hilft unbürokratisch
Für Ihren Antrag auf Unterstützung genügt ein formloses Anschreiben. Bitte beschreiben Sie den Verwendungszweck und die Situation so genau wie möglich. Legen Sie bitte unbedingt Ihrem Antrag die Selbstauskunft, den Behindertenausweis und Kostenvoranschläge bei, bzw. sonstige Dokumente, die Aufschluss über das geplante Projekt und die verfügbaren Eigenmittel geben. Nur so ermöglichen Sie es uns, Ihnen angemessen und zügig helfen zu können. (bitte keine Kopien von Arztberichten, Mietverträgen, Bescheiden, und Rechnungen – je „schlanker“ der aussagefähige Antrag, desto besser). Denken Sie auch daran, Einkünfte wie Kindergeld, Pflegegeld, Unterhaltszahlungen etc. anzugeben.
Was fördert HANDICAPAID?
Satzungsgemäße Förderschwerpunkte
Finanzielle Hilfe bei der Versorgung eines behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen mit
- Hilfsmitteln zur Verbesserung seiner Mobilität und Kommunikationsfähigkeit
- Therapien zur Erhaltung und Förderung seiner Gesundheit und Fähigkeiten
- Aktivitäten zur Teilhabe am Leben unserer Gesellschaft (Schule, Beruf, Freizeit, etc.)
- Entwicklung und Durchführung von Projekten zur Selbstentfaltung, Inklusion und/oder Lebensbewältigung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen und ihren Familien (Eingliederungsmaßnahmen für den Arbeitsmarkt, Aus- und Weiterbildung, Integration, kulturelle und sportliche Aktivitäten)
- Finanzielle Unterstützung von Maßnahmen und Projekten zur Schaffung und Erhaltung von Wohn-, Arbeits- und Beschäftigungsprojekten für Menschen vor allem mit geistiger Behinderung
Wen fördert HANDICAPAID ?
- Personen und Familien, die nach § 53 Nr. 2 AO des Bundessozialhilfegesetzes als bedürftig gelten.
- Menschen mit geistiger Behinderung
- Menschen und Projekte vorrangig aus dem Rhein-Main-Gebiet, aber auch aus ganz Deutschland.
Was finanziert HANDICAPAID nicht ?
- Projekte Dritter, deren Finanzierung abläuft
- Projekte und Leistungen, deren Finanzierung der Öffentlichen Hand obliegt
- Kredite
- Unterhalt und Existenzsicherung
- Folgekosten, wie z.B. Versicherungen, Betriebskosten, Reparaturen von Geräten
Was müssen Sie beachten?
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Stiftung HandicapAid.
- Über die Vergabe von Mitteln entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung ist er nicht zu einer Begründung verpflichtet.
- Überschüssige Mittel sind sofort zurückzuerstatten.
Die Förderung eines Projektes ist auf maximal drei Jahre angelegt und muss danach erneut beantragt werden. - Bei längerfristigen Projekten ist im Abstand von sechs Monaten ein kurzer Zwischenbericht einzureichen.
- Der Antragsteller ist allein verantwortlich für die korrekte Durchführung des Projektes.
- Nach Ablauf eines Projektes Dritter hat der Antragsteller und Mittelempfänger Rechenschaft abzulegen über die Mittelverwendung, Verlauf und Erfolg des Projektes (Verwendungsnachweis).
Auch bei einer persönlichen Unterstützung ist über die Mittelverwendung Rechenschaft abzulegen (z. B. über Rechnungen, Bilder, Bestätigung der Behandlung). - Die Stiftung ist berechtigt, bereitgestellte Mittel zurückzurufen, sollten diese nicht im Sinne des Antrags verwendet werden oder verwendet worden sein.
- Mit Annahme der Fördermittel erklärt sich der Geförderte damit einverstanden, dass Fotos, Zitate und Geschichten in den Publikationen und auf der Website der Stiftung veröffentlicht werden dürfen.
- Bereits bestellte oder gebuchte Hilfsmittel, PKW, Therapien oder andere Unterstützung sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Erforderliche Info / Selbstauskunft
Mit folgendem Button können Sie unser Formular zur Selbstauskunft als PDF herunter laden, das Ihnen einen Überblick über die erforderlichen Auskünfte gibt. Bitte schicken Sie diese Selbstauskunft unbedingt mit, sowie eine Kopie des Behindertenausweises und eine Aufstellung bzw. das Angebot über die angefragte Leistung.
Die eingeholten Informationen dienen in erster Linie dazu, die Mildtätigkeit der Stiftung zu erhalten, und werden unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben. Ohne diese Unterlagen können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten.
Vorstand und Kontakt
Michael und Franziska Baumgartl
Stiftung HandicapAid
Cretzschmarstraße 14
60487 Frankfurt
stiftung@HandicapAid.de